Verfahrensschritt 6: Rückmeldung, Labelvergabe und Weiterentwicklung

Die Pflegeeinrichtung erhält seitens des Demenz-Label-Vereins bzw. seines Kooperationspartners zum Abschluss des Demenz-Label-Prozesses einen alle Prozessergebnisse zusammenfassenden Bericht; insbesondere wird hier auch die Entwicklung der Einrichtung innerhalb des Prozesses beschrieben. Darüber hinaus zeigt der Bericht Differenzpunkte zwischen der Selbstdiagnose und der Fremdbewertung auf und schlägt Weiterentwicklungsmöglichkeiten anlehnend an die 10 Demenz-Label-Kriterien vor. Er schließt mit der Entscheidung zur Labelvergabe ab; diese trifft der Demenz-Label-Verein.

Grundlagen der Entscheidung, ob der Pflegeeinrichtung eine besondere Kompetenz in der stationären Betreuung demenziell veränderter Menschen bescheinigt und damit das Demenz-Label verliehen werden kann, sind

  • das Selbstanalyseprotokoll und die zugehörige Begutachtung,

  • das Selbstbewertungsprotokoll und die zugehörige Begutachtung,

  • die Empfehlung des Auditteams zur Labelvergabe und

  • die Entwicklung der Pflegeeinrichtung im Demenz-Label-Prozess.

Zentrale Grundlage der Entscheidung ist die Empfehlung des Auditteams zur Labelvergabe. Die weiteren Grundlagen müssen einen hohen Reflexionsgrad und eine deutliche Entwicklung erkennbar machen.

Fällt die Entscheidung zur Labelvergabe negativ aus, reflektieren die Beteiligten in einem abschließenden Gespräch das Ergebnis und vereinbaren Weiterentwicklungsmöglichkeiten, die zur Wiederaufnahme des Verfahrens ab dem Verfahrensschritt 5 innerhalb der nächsten 18 Monate führen können. Die Vereinbarung erfolgt schriftlich. Die Wiederaufnahme ist innerhalb dieses Zeitraums formlos seitens der Pflegeeinrichtung beim Demenz-Label-Verein schriftlich zu beantragen; diese entscheidet über die Wiederaufnahme und teilt die Entscheidung schriftlich mit.

Steht die Pflegeinrichtung der Entscheidung kritisch gegenüber, so ist sie aufgefordert, ihre Gründe innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Abschlussberichtes schriftlich dem Demenz-Label-Verein vorzulegen. In einem abschließenden Gespräch zwischen ihr, dem Auditteam und dem Demenz-Label-Verein bzw. seinem Kooperationspartner ist der Sachverhalt abzuwägen und eine gemeinsame Entscheidung zu treffen; wird keine Einigung in der Entscheidung erlangt, dann entscheidet der Demenz-Label-Verein bzw. sein Kooperationspartner endgültig.

(Wieder)Verleihung und Gültigkeit

Das Demenz-Label wird für 3 Jahre an die Pflegeeinrichtung verliehen. Eine entsprechende Urkunde wird durch den Demenz-Label-Verein übergeben; mit Übergabe der Urkunde beginnt die Gültigkeit.

Die Pflegeeinrichtung ist berechtigt, mit dem Label in der Öffentlichkeit zu werben.

Pflegeeinrichtungen, die das Demenz-Label erhalten, können mit dem Demenz-Label-Verein Weiterentwicklungsmöglichkeiten vereinbaren, die zur Wiederaufnahme des Verfahrens ab dem Verfahrensschritt 5 innerhalb der nächsten 18 Monate führen können. Ziel ist, entweder das Demenz-Label zu erlangen. Die Vereinbarung erfolgt schriftlich. Die Wiederaufnahme ist innerhalb dieses Zeitraums formlos seitens der Pflegeeinrichtung beim Demenz-Label-Verein schriftlich zu beantragen; diese entscheidet über die Wiederaufnahme und teilt die Entscheidung schriftlich mit.

Nach Ablauf der Gültigkeit des Demenz-Labels kann die Pflegeeinrichtung die Wiederverleihung formlos schriftlich beantragen. Der Demenz-Label-Prozess startet dann ab dem Verfahrensschritt 2.