Verfahrensschritt 3: Selbstanalyse

Selbstbeobachtung

Die Pflegeeinrichtung beschreibt eigenverantwortlich, d. h. ohne detaillierte Verfahrensvorgaben und aus ihrer Sicht, anhand von Beobachtungen zum einen, was sie aktuell in der Betreuung demenziell veränderter Menschen leistet, und zum anderen, was sie aktuell noch nicht gewährleistet / wo sie Entwicklungsbedarfe sieht. Zur thematischen Orientierung dienen der Pflegeeinrichtung die 10 Demenz-Label-Kriterien (siehe oben). Leistungen, die aus Sicht der Einrichtung nicht den 10 Kriterien zuzuordnen sind, können von dieser ergänzend benannt werden.

Selbstverständnis

Unabhängig von der Selbstbeobachtung führt die Pflegeeinrichtung unter Angabe konkreter Quellen (z. B. Leitbild, Pflegekonzept, Verfahrensanweisungen) aus, welche Leistungen in ihrem formulierten / verschrifteten Selbstverständnis hinterlegt sind. Auch hier dienen die 10 Demenz-Label-Kriterien als thematische Orientierung. Formulierte Leistungen, die aus Sicht der Einrichtung nicht den 10 Kriterien zuzuordnen sind, können von dieser ergänzend aufgeführt werden.

Im Folgenden gleicht die Pflegeeinrichtung ihre Selbstbeobachtungen mit ihrem Selbstverständnis ab. Übereinstimmungen und Abweichungen hält sie in einer reflektierten Selbstbeschreibung fest.

Selbstbeobachtung, Selbstverständnis und reflektierte Selbstbeschreibung sind schriftlich festzuhalten. Standardisierte Protokollblätter werden zur Verfügung gestellt. Das von der Pflegeeinrichtung somit eigenverantwortlich erstellte Selbstanalyseprotokoll wird in anonymisierter Form unabhängig von 2 qualifizierten Fachkräften anhand eines in der Projektphase entwickelten Bewertungsschemas begutachtet (peer review). Das Ergebnis wird seitens des Kooperationspartners des Demenz-Label-Vereins schriftlich festgehalten und der Einrichtung zur Kenntnis gegeben. In einem abschließenden Gespräch mit den Beteiligten wird der Verfahrensschritt "Selbstanalyse" reflektiert.