Verfahrensschritt 4: Selbstbewertung

Der Pflegeeinrichtung wird mit dem Eintritt in den 4. Verfahrensschritt der Demenz-Label-Kriterien-Katalog zur Verfügung gestellt. Jedes Demenz-Label-Kriterium ist dort detailliert beschrieben; die Bewertungskriterien, anhand derer die Einrichtung überprüft und bewertet wird, sind jedem Kriterium in übersichtlicher Form zugeordnet.

Bei der Selbstbewertung gleicht die Pflegeeinrichtung ihr Selbstanalyseprotokoll (ihre anhand der Demenz-Label-Kriterien intern beschriebenen Stärken und Bedarfe) mit dem externen Demenz-Label-Kriterien-Katalog (den formulierten Anforderungen an eine Labelvergabe) ab. In einem Selbstbewertungsprotokoll hält sie die Übereinstimmungen und Abweichungen schriftlich fest; sie formuliert Entwicklungsbedarfe und -potenziale, führt aber auch kritisch aus, welche Anforderungen für sie absehbar nicht erreichbar sind. Standardisierte Protokollblätter werden zur Verfügung gestellt.

Das von der Pflegeeinrichtung eigenverantwortlich erstellte Selbstbewertungsprotokoll wird in anonymisierter Form unabhängig von 2 qualifizierten Fachkräften anhand eines in der Projektphase entwickelten Bewertungsschemas begutachtet (peer review). Das Ergebnis wird seitens des Kooperationspartners des Demenz-Label-Vereins schriftlich festgehalten und der Einrichtung zur Kenntnis gegeben. In einem abschließenden Gespräch mit den Beteiligten wird der Verfahrensschritt "Selbstbewertung" reflektiert.

Die Pflegeeinrichtung ist jetzt in der Lage

  • relevante Übereinstimmungen und Abweichungen zwischen dem Ergebnis der Selbstbeobachtung und des Selbstverständnisses (Verfahrensschritt 3) und
  • relevante Übereinstimmungen und Abweichungen zwischen dem Ergebnis der intern erstellten Selbstanalyse und den extern vorgegebenen Bewertungskriterien (Verfahrensschritt 4)

benennen zu können. Sie hat sich darüber hinaus eine fundierte Entscheidungsbasis erarbeitet, für sich selbst einzuschätzen, ob die reale Möglichkeit besteht, den Demenz-Label-Prozess erfolgreich mit einer Labelvergabe abzuschließen.

Seitens des Demenz-Label-Vereins bzw. seines Kooperationspartners wird die Pflegeeinrichtung schriftlich aufgefordert, eine Entscheidung hinsichtlich des weiteren Verlaufs des Demenz-Label-Prozesses zu treffen.

Stimmt sie der weiteren Durchführung nicht zu, so teilt sie dies unter Angabe der Gründe schriftlich mit. Daraufhin vereinbaren der Demenz-Label-Verein bzw. sein Kooperationspartner und die Pflegeeinrichtung Weiterentwicklungsmöglichkeiten, die zur Wiederaufnahme des Verfahrens ab dem Verfahrensschritt 2 innerhalb der nächsten 18 Monate führen können. Die Vereinbarung erfolgt schriftlich. Die Wiederaufnahme ist innerhalb dieses Zeitraums formlos seitens der Pflegeeinrichtung beim Demenz-Label-Verein bzw. seinem Kooperationspartner schriftlich zu beantragen; diese entscheidet über die Wiederaufnahme und teilt die Entscheidung schriftlich mit.

Stimmt die Pflegeeinrichtung der weiteren Durchführung zu, so teilt sie dieses schriftlich mit und steigt in den weiteren Verlauf des Demenz-Label-Prozesses ein. Der Demenz-Label-Verein übergibt der Pflegeeinrichtung die Auflistungen der für die Fremdbewertung notwendigen Dokumente (getrennt nach Dokumenten, die zur Vorbereitung des anstehenden Audits notwendig sind und die am Tag des Audits zur Verfügung stehen müssen).