Verfahrensschritt 2: Kostenangebot und Kontrakt

Verläuft die Bewerbung erfolgreich, unterbreitet der Vereinsvorstand bzw. der Kooperationspartner der Pflegeeinrichtung ein Kostenangebot für die Durchführung des Demenz-Label-Prozesses. Sie legt jährlich die Basiskosten für den durchschnittlich grundlegenden Prozess fest und bietet diesen für jede Pflegeeinrichtung entsprechend an. Zusätzliche Kosten können je nach Größe der Einrichtung, Auswertungsaufwand und Personaleinsatz (Fachpersonal, Auditoren etc.) entstehen; z. B. wenn die Einrichtungsgröße die personelle Erweiterung des vierköpfigen Auditteams impliziert oder die Dauer des Audits ausgeweitet wird. Evtl. entstehende zusätzliche Kosten weist das Angebot aus.

Das angenommene Kostenangebot und die Verfahrensregelungen werden Gegen­stand eines zwischen der Pflegeeinrichtung und dem Demenz-Label-Verein abzu­schließenden Kontraktes, der u. a. folgendes regelt:

  • Zeitplan

  • Verantwortlichkeiten der Vertragspartner

  • Gewährleistung der fachgerechten Betreuung durch die StädteRegion

  • Benennung, Aufgabenprofil und Verantwortlichkeiten der seitens der Pflegeeinrichtung zuständigen Moderatoren und Moderatorinnen (mindestens 2 Personen)

  • Voraussetzungen im Auditverfahren (z. B. Auditdauer, personeller Umfang des Auditteams)

  • Verschwiegenheitspflichten, Herausgabeverbot, Ausschluss rechtlicher Ansprüche, Konsequenzen bei Nichteinhaltung der kontraktierten Absprachen

Sind diese Voraussetzungen einvernehmend geklärt und der Kontrakt beidseitig unterschrieben, starten die beiden Schritte der Selbstdiagnose: Selbstanalyse und Selbstbewertung.